Reist Ihr Kind alleine? Das Personal von Royal Air Maroc wird Ihr Kind am Flughafen, an Bord oder beim Anschlussflug betreuen und sich um die Sicherheit und Wohlbefinden des Kindes kümmern. Wir sind uns der Wichtigkeit und der Verantwortung dieser Aufgabe bewusst und werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Ihrem Kind eine angenehme Reise zu ermöglichen.

Age Can you use our UM (Unaccompanied Minor) service?
Under 4 years old: UM service is not available. Your child must travel with a companion over the age of 18*. (*) The companion may be under 18 years of age in the case of the father, mother or legal guardian.
Minors 4 to 12 years old: UM service is mandatory for minors 4 to 12 years old. Your child will be accompanied by one of our agents from check-in to boarding, and will then be handed over to our flight attendants.
Minors between 12 and 16 years old: Optional service for people between 12 and 16 years old. You can make your request at your Royal Air Maroc agency or at our call centers.

Alleinreisende Minderjährige

The number of beneficiaries of the service is limited according to the type of aircraft used, with a maximum of 4 unaccompanied children between the ages of 4 and 8 per flight, who must be notified at the time of booking. Unaccompanied children benefit from the UM (Unaccompanied Minor) treatment, which ensures constant vigilance by the company's staff from check-in until the child is received at destination. At the time of registration, the child is given an identification bag and the person accompanying him or her fills out a "UM route form", which must be signed upon arrival by the person specifically designated to pick up the child. This person must present a valid personal identity document, the "UM route form" and the signed release of responsibility. This service is mandatory on international flights for unaccompanied children between the ages of 4 and 12 and is optional for children between 12 and 16. The price of the UM ticket is the adult fare plus a surcharge of 50 euros or 100 euros per trip, depending on the destination. This service is currently free on the domestic network. The acceptance of unaccompanied children on RAM flights is subject to the inclusion of the contact details of the persons accompanying the child to the airport of departure and collecting the child on arrival, which must be included in the UM passenger's reservation file.

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Information

  • Informieren Sie sich über unsere speziellen Betreuungsservice für alleinreisende Kinder (AM), um deren Sicherheit und Komfort während der gesamten Reise zu gewährleisten.
  • Unser Betreuungsservice für Kinder (AM alleinreisende(r) Minderjährige(r)) garantiert die Sicherheit des Kindes während der Reise, ohne die Begleitung eines Erwachsenen (Eltern oder Familienmitglieder).
  • Der AM-Service gewährleistet, dass Ihr Kind vom Check-in bis zum Empfang durch die von Ihnen benannte Person vom Personal des Unternehmens betreut und unterstützt wird.

Service buchen

  • Beantragen Sie diesen Service mindestens 48 Stunden vor dem Abflugdatum. Gebühr:
  • Unser AM-Service ist auf allen unseren Inlandsflügen das ganze Jahr über kostenlos!
  • Auf internationalen Flügen ist der AM-Service für alleinreisende Kinder zwischen 4 und 12 Jahren jedoch kostenpflichtig. Der Service ist das ganze Jahr über verfügbar und wird bei der Buchung beantragt.
  • Der UM-Service ist kostenpflichtig: Wenden Sie sich an unsere Call Center oder besuchen Sie die nächste Geschäftsstelle.

Kontingent

  • Die Anzahl der Leistungsempfänger für diese Ausnahme ist abhängig von der Art des Geräts begrenzt. Beantragen Sie diesen Dienst daher rechtzeitig im Voraus.

Mahlzeiten

  • Buchen Sie Kindermahlzeiten bitte 48 Stunden vor der Abreise.

Sitzplatz

  • Buchen Sie Ihren Flug rechtzeitig, für eine große Auswahl an Sitzplätzen.
  • Alleinreisende Kinder dürfen nicht in der Notausgangsreihe sitzen.

Reisevorbereitung

  • Wir empfehlen, dass Sie vor der Reise mit Ihrem Kind sprechen und ihm den Flugablauf genau erklären: Betreuung durch das Bodenpersonal der Royal Air Maroc, Begleitung durch die Hostessen an Bord des Flugzeugs. Dadurch versteht Ihr Kind den Vorgang und kann entspannt reisen.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass der UM-Beutel, der ihm um den Hals gelegt wird, während der gesamten Reise nicht abgenommen werden darf.
  • Die Handgepäck-Regeln gelten auch für das Handgepäck Ihres Kindes. (Zum Link)
  • Wertsachen sollten vermieden werden. Packen Sie die Lieblingsdecke oder das Lieblingsspielzeug des Kindes.

Check-in am Flughafen

  • Alleinreisende Kinder werden vorrangig eingecheckt. Gehen Sie dazu einfach zu einem unserer Schalter (Business Class) an dem jeweiligen Flughafen. Für die Abfertigung Ihres Kindes muss die Begleitperson dem Check-in-Mitarbeiter die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Der AM-Streckenplan (Merkblatt) und der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Haftungsausschluß (Hier herunterladen). Fügen Sie drei Kopien dieser Dokumente für jede Etappe des Fluges bis zum endgültigen Bestimmungsort bei.
  • Der AM-Streckenplan enthält
  • Die persönlichen Daten Ihres Kindes sowie seine Flugnummer
  • Die Namen und Adressen der abholenden Personen am Zielort
  • Die unterzeichnete Vollmacht der Eltern oder des Vormunds des Kindes.
  • Ein gültiger persönlicher Ausweis der Begleitperson des Kindes.
  • Ihr Kind sollte im Besitz aktueller Reisedokumente des Reisezieles sein (Reisepass und ggf. Visum und Impfausweis).Wenden Sie sich immer an die örtlichen Behörden des Ziel- oder Abreiselandes Ihres Kindes und erkundigen Sie sich nach den Vorschriften, Dokumenten und Visa, die für die Reise benötigt werden.
  • PS: Das Einchecken an den Selbstbedienungskiosken ist nicht erlaubt.
  • Zur Sicherheit Ihres Kindes muss das Informationsblatt bei der Ankunft von der Person unterzeichnet werden, die ausdrücklich mit der Abholung des Kindes beauftragt ist.

Gepäck

  • Handgepäck: Die Handgepäck-Regeln gelten auch für das Handgepäck Ihres Kindes. (Link) Packen Sie bitte keine Wertgegenstände im Handgepäck Ihres Kindes. Um Ihrem Kind den Flug so angenehm wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, warme Kleidung, Medikamente, seine Lieblingsdecke/Spielzeug/Spiele und Notwendigkeiten (Feuchttücher usw.) einzupacken. Packen Sie auch Süßigkeiten oder Kaugummis zum Lutschen oder Kauen während des Starts und der Landung. Kauen kann die Druckempfindlichkeit von Kinderohren mildern. Das aufgegebene Gepäck Ihres Kindes wird bei der Ankunft vorrangig zugestellt.
  • Dem Kind wird ein Identifikationsbeutel um den Hals gelegt. Dieser muss von Ihrem Kind während der gesamten Reise getragen werden.

Anmeldung zum Check-in

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig zum Check-in an, d.h. mindestens zwei Stunden vor Abflug. Dadurch haben wir Zeit, alle eingereichten Dokumente zu prüfen.
  • Während Spitzenzeiten (Ferien am Jahresende, Schulferien usw.) empfehlen wir, so früh wie möglich am Flughafen einzutreffen.
  • Royal Air Maroc kann frühestens 30 Minuten vor Check-in-Schluss die Verantwortung für alleinreisende Minderjährige übernehmen. Bitte bleiben Sie am Flughafen, bis der Flug Ihres Kindes abgeflogen ist. Bleiben Sie nach dem Abflug erreichbar. Royal Air Maroc wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, falls nötig.
  • Hinweis: Der AM-Service ist nicht garantiert, wenn Sie den Service erst am Tag des Fluges beantragen.

Einsteigen

  • Nach dem Check-in wird sich ein Mitarbeiter von Royal Air Maroc um Ihr Kind kümmern und es von den Zollformalitäten bis zum Boarding begleiten, wo es in die Verantwortung unserer Mitarbeiter an Bord übergeben wird.
  • Am Flughafen Casablanca wurde ein spezieller Bereich für alleinreisende Minderjährige (AM) eingerichtet, um die Wartezeit vor dem Flug so angenehm wie möglich zu gestalten. Unsere UM-Lounge befindet sich in der Abflughalle und bietet den Kindern Ruhe und Spielmöglichkeiten vor dem Flug (Fernsehbildschirme, Spielkonsolen). Dieser Bereich verfügt über alle notwendigen Annehmlichkeiten für das Wohlbefinden der Kinder: bequeme Stühle, Fernseher, Spiele (Play Station 3), Bücher ... Fotos.
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr Kind einen angenehmen Flug hat.
  • Ihr Kind wird auch vorrangig an Bord genommen.Somit kann Ihr Kind es sich bequem machen und das Handgepäck in den dafür vorgesehenen Fächern verstauen.
  • Wenn Ihr Kind am Flughafen Casablanca einen Anschlussflug hat, bleibt es unter der Aufsicht unserer Mitarbeiter von Royal Air Maroc. Falls eine Unterkunft nötig ist (Weiterflug mehr als 8 Stunden später), akzeptiert Royal Air Maroc keine alleinfliegende Minderjährige.
  • Royal Air Maroc wird sich während des gesamten Fluges eingehend um Ihr Kind kümmern.

An Bord

  • Sobald eine unserer Hostessen Ihren Sitzplatz an Bord eingenommen hat, wird Ihr Kind während des gesamten Fluges ständig betreut. Unser Kabinenpersonal wird sicherstellen, dass Ihr Kind während des Fluges bestens versorgt ist. Das Kind wird auch während der Mahlzeiten und beim Umziehen in der Kabine betreut.
  • Wenn Sie dies bei der Buchung angegeben haben, wird Ihrem Kind eine Kindermahlzeit entsprechend den Vorlieben und Bedürfnissen serviert.
  • Während dem Flug wird Ihrem Kind das „Magic Universe“ Aktivitätspaket mit zahlreichen Spielzeugen und Spielen angeboten, welche dem Alter des Kindes entsprechen (unter 2 Jahren, zwischen 3 und 6 Jahren, zwischen 7 und 12 Jahren).
  • Je nach Dauer des Fluges kann sich das Kind verschiedene Filme, Zeichentrickfilme und Kurzfilme ansehen.
  • Nach der Landung bitten wir Ihr Kind am Platz zu bleiben, bis es von unserem Personal betreut wird.

Ankunft

  • Während der Ankunftsphase wird Ihr Kind von unserem Bodenpersonal betreut. Sie unterstützen Ihr Kind bei den Formalitäten und Verfahren bei der Ankunft und holen sein Gepäck ab, das vorrangig zugestellt wird.
  • Nur die Person, die auf dem am Abfahrtsbahnhof ausgefüllten Dokument angegeben ist, kann Ihr Kind in Empfang nehmen. Angaben zu der abholenden Person müssen auf dem AM-Routenplan ordnungsgemäß vermerkt werden.

ACHTUNG

Auf Flügen ab Genf müssen alleinreisende Minderjährige von einem Erwachsenen bis zum Flugsteig begleitet werden. Die Begleitperson muss eine von den Eltern unterzeichnete schriftliche Vollmacht und eine Fotokopie des Dokuments vorlegen, das die Begleitung des Kindes durch eine Person erlaubt, die nicht den gleichen Familiennamen trägt. Nur dann kann die Person autorisiert werden.