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Beförderungsbestimmungen

In der Kabine

Passagier, die mit ihrem Haustier reisen möchten, sind bei uns bestens aufgehoben.
Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel) sind in der Kabine unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt:

1. Bei der Buchung muss angegeben werden, dass der Passagier mit einem Haustier reisen möchte.
2. Das Tier darf inklusive Transportbehälter nicht mehr als 8 kg wiegen (ausgenommen Blinden- und Sehbehinderten- und Hörhunde).
3. Das Tier muss in einem festen Transportbehälter (Kiste, Käfig oder Korb) mit Luftlöchern untergebracht werden. Der Behälter darf das Gesamtmaß von 115 cm (55 x 40 x 20 cm) nicht überschreiten.
4. Die gültigen Dokumenten wie Gesundheits- und Impfbescheinigungen und Ein- oder Durchreisegenehmigungen für das Tier müssen vorhanden sein.
5. Für die Beförderung von Diensthunden für seh- oder hörgeschädigte Passagiere ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Behinderung des Passagiers bestätigt.

Fluggäste, die mit Assistenzhunden auf Flügen in die oder aus den Vereinigten Staaten reisen, werden gebeten, ausgefüllte Exemplare der Bescheinigungsformulare des US-Verkehrsministeriums und für Service-Tiere (Service Animal Relief Attestation Forms) zur Verfügung zu stellen, die hier zu finden sind:
https://www.transportation.gov/individuals/aviation-consumer-protection/service-animals/Relief_Form
https://www.transportation.gov/individuals/aviation-consumer-protection/service-animals/Air_Transportation_Form

Wir bitten Fluggäste, die ihre Reise mehr als 48 Stunden im Voraus buchen, uns ausgefüllte Exemplare dieser Formulare mindestens 48 Stunden vor ihrem Flug zur Verfügung zu stellen. Fluggäste, die weniger als 48 Stunden im Voraus buchen, werden gebeten, diese Formulare am Abfluggate am Tag der Reise vorzulegen.

Mit Wirkung zum 1. August 2024 haben die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) neue Anforderungen für Fluggesellschaften eingeführt, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch die von Hunden übertragene Tollwutvirus-Variante (DMRVV) zu verringern. Link unten: https://www.cdc.gov/importation/bringing-an-animal-into-the-us/index.html

Passagier, die mit ihrem Haustier reisen möchten, sind bei uns bestens aufgehoben.
Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel) sind in der Kabine unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt:

1. Bei der Buchung muss angegeben werden, dass der Passagier mit einem Haustier reisen möchte.
2. Das Tier darf inklusive Transportbehälter nicht mehr als 8 kg wiegen (ausgenommen Blinden- und Sehbehinderten- und Hörhunde).
3. Das Tier muss in einem festen Transportbehälter (Kiste, Käfig oder Korb) mit Luftlöchern untergebracht werden. Der Behälter darf das Gesamtmaß von 115 cm (55 x 40 x 20 cm) nicht überschreiten.
4. Die gültigen Dokumenten wie Gesundheits- und Impfbescheinigungen und Ein- oder Durchreisegenehmigungen für das Tier müssen vorhanden sein.
5. Für die Beförderung von Diensthunden für seh- oder hörgeschädigte Passagiere ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Behinderung des Passagiers bestätigt.

Fluggäste, die mit Assistenzhunden auf Flügen in die oder aus den Vereinigten Staaten reisen, werden gebeten, ausgefüllte Exemplare der Bescheinigungsformulare des US-Verkehrsministeriums und für Service-Tiere (Service Animal Relief Attestation Forms) zur Verfügung zu stellen, die hier zu finden sind:
https://www.transportation.gov/individuals/aviation-consumer-protection/service-animals/Relief_Form
https://www.transportation.gov/individuals/aviation-consumer-protection/service-animals/Air_Transportation_Form

Wir bitten Fluggäste, die ihre Reise mehr als 48 Stunden im Voraus buchen, uns ausgefüllte Exemplare dieser Formulare mindestens 48 Stunden vor ihrem Flug zur Verfügung zu stellen. Fluggäste, die weniger als 48 Stunden im Voraus buchen, werden gebeten, diese Formulare am Abfluggate am Tag der Reise vorzulegen.

Mit Wirkung zum 1. August 2024 haben die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) neue Anforderungen für Fluggesellschaften eingeführt, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch die von Hunden übertragene Tollwutvirus-Variante (DMRVV) zu verringern. Link unten: https://www.cdc.gov/importation/bringing-an-animal-into-the-us/index.html

Im Frachtraum

Für Transport im Frachtraum muss das Tier in einem vollständig gesicherten Transportbehälter (robust, mit wasserdichtem Boden, verschließbar, mit Luftlöchern) untergebracht sein, der der Größe des Tieres entspricht.
Der Transportbehälter muss mit einem Gepäckanhänger mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen sein.
Beschädigte Transportbehälter werden bei der Abfertigung nicht akzeptiert (das Schloss muss funktionstüchtig sein).
Der Transportbehälter darf nicht mit Heu oder Stroh gefüllt sein.
Mitreisende Tiere müssen bei der Buchung angegeben werden.
Tiere, die in einer Transportkiste mit Futter reisen, gelten nicht als Freigepäck. Der Passagier muss die entsprechende Gebühr bezahlen.
Diensthunde für sehbehinderte, hörgeschädigte oder körperlich behinderte Fluggäste sowie deren Transportboxen und Futter werden gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers zusätzlich zur normalen Gepäckmenge kostenlos befördert.
Tiere werden nur transportiert, wenn der Passagier die volle Verantwortung für sie übernimmt.

Mit Wirkung zum 1. August 2024 haben die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) neue Anforderungen für Fluggesellschaften eingeführt, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch die von Hunden übertragene Tollwutvirus-Variante (DMRVV) zu verringern. Link unten: https://www.cdc.gov/importation/bringing-an-animal-into-the-us/index.html

Für Transport im Frachtraum muss das Tier in einem vollständig gesicherten Transportbehälter (robust, mit wasserdichtem Boden, verschließbar, mit Luftlöchern) untergebracht sein, der der Größe des Tieres entspricht.
Der Transportbehälter muss mit einem Gepäckanhänger mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen sein.
Beschädigte Transportbehälter werden bei der Abfertigung nicht akzeptiert (das Schloss muss funktionstüchtig sein).
Der Transportbehälter darf nicht mit Heu oder Stroh gefüllt sein.
Mitreisende Tiere müssen bei der Buchung angegeben werden.
Tiere, die in einer Transportkiste mit Futter reisen, gelten nicht als Freigepäck. Der Passagier muss die entsprechende Gebühr bezahlen.
Diensthunde für sehbehinderte, hörgeschädigte oder körperlich behinderte Fluggäste sowie deren Transportboxen und Futter werden gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers zusätzlich zur normalen Gepäckmenge kostenlos befördert.
Tiere werden nur transportiert, wenn der Passagier die volle Verantwortung für sie übernimmt.

Mit Wirkung zum 1. August 2024 haben die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) neue Anforderungen für Fluggesellschaften eingeführt, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch die von Hunden übertragene Tollwutvirus-Variante (DMRVV) zu verringern. Link unten: https://www.cdc.gov/importation/bringing-an-animal-into-the-us/index.html

Striktes Verbot von stumpfnasigen Tieren im Frachtraum

Katzen

Britisch Kurzhaar, Burmesisch, Exotic Shorthair, Himalaya, Persisch, Scottish Fold

Britisch Kurzhaar, Burmesisch, Exotic Shorthair, Himalaya, Persisch, Scottish Fold

Hunde

Affenpinscher, American Cocker Spaniel, Boston Terrier, Boxer, Brussels Griffon, Bulldog , alle Rassen einschließlich der amerikanischen, englischen, französischen und niederländischen Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua (apfelköpfig), Chow Chow, English Toy Spaniel, Japanese Chin, Lhasa Apso, Mastiff (alle Rassen), Pekingese, Pit-Bull (alle Rassen), Mops (alle Rassen), Shar-Pei, Shih Tzu, Tibetanischer Spaniel, Bull mastiff. , Cane corso, Carlins (alle Rassen), Dogues (alle Rassen), Epagneuls (alle Rassen), Mâtin napolitain, Pékinois, Petit brabançon, Staffordshire bull terrier, Brussels Griffon, Griffon bruxellois

Affenpinscher, American Cocker Spaniel, Boston Terrier, Boxer, Brussels Griffon, Bulldog , alle Rassen einschließlich der amerikanischen, englischen, französischen und niederländischen Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua (apfelköpfig), Chow Chow, English Toy Spaniel, Japanese Chin, Lhasa Apso, Mastiff (alle Rassen), Pekingese, Pit-Bull (alle Rassen), Mops (alle Rassen), Shar-Pei, Shih Tzu, Tibetanischer Spaniel, Bull mastiff. , Cane corso, Carlins (alle Rassen), Dogues (alle Rassen), Epagneuls (alle Rassen), Mâtin napolitain, Pékinois, Petit brabançon, Staffordshire bull terrier, Brussels Griffon, Griffon bruxellois

Beförderungsgebühren

Tiertransport Inlandsflüge Von/Nach Europa/Maghreb * Von/Nach Afrika / Nordamerika / Brasilien / China / Naher Osten ***
Haustier in der Kabine (PETC) bis zu 8 kg, inklusive Transportbehälter 290 MAD 640 MAD/70 € 1150 MAD/120 €/120 USD/120 CAD
Passagier reist mit einem Haustier im Frachtraum (AVIH): Bis zu 23 kg 580 MAD 580 MAD/60 € 1730 MAD/180 €/180 USD/180 CAD
Passagier reist mit einem Haustier im Frachtraum (AVIH): 24 bis 46 kg 1150 MAD 1730 MAD/180 € 2880 MAD/290 €/290 USD/290 CAD
Passagier reist mit einem Haustier im Frachtraum (AVIH): 47 bis 70 kg 2300 MAD 2880 MAD/290 € 5180 MAD/520 €/520 USD/520 CAD

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Für die Beförderung von Haustieren in der Kabine ist ein zusätzlicher Aufpreis fällig, mit Ausnahme der in der nachstehenden Tabelle genannten Fälle:

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Haustiere in der Kabine

Max. Gewicht 8kg inklusive Transportbehälter.

Tiere im Frachtraum

Haustiere dürfen max. 70kg wiegen, um in der Kabine erlaubt zu sein. Tiere mit einem Gewicht von über 75kg müssen im Frachtraum transportiert werden.

Blindenhunde

Kostenlose Beförderung auf dem gesamten RAM-Netz zusätzlich zur Freigepäckmenge.

Wichtig


- Um an Board gelassen zu werden, muss Ihr Haustier über alle aktuellen Impfungen verfügen.
- Jeder Hund und jede Katze, die innerhalb der Europäischen Union reist, muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Es muss außerdem einen Reisepass besitzen, der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt und ausgefüllt wurde. Dieser Pass dient der Identifizierung Ihres Haustieres und weist nach, dass es geimpft wurde.
- Für Umsteigeverbindungen unter 90 Minuten : Der durchgehende Check-in bis zum Zielort ist möglich.
- Für Umsteigeverbindungen über 90 Minuten : Der durchgehende Check-in bis zum Zielort ist nicht möglich (Sie müssen Ihr Haustier abholen und während des Zwischenstopps erneut einchecken).
- Denken Sie bei allen Reisen daran, sich über die aktuell geltenden Bestimmungen in den Abflug- und Ankunftsländern zu informieren (Impfungen, Quarantäne usw.).


- Um an Board gelassen zu werden, muss Ihr Haustier über alle aktuellen Impfungen verfügen.
- Jeder Hund und jede Katze, die innerhalb der Europäischen Union reist, muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Es muss außerdem einen Reisepass besitzen, der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt und ausgefüllt wurde. Dieser Pass dient der Identifizierung Ihres Haustieres und weist nach, dass es geimpft wurde.
- Für Umsteigeverbindungen unter 90 Minuten : Der durchgehende Check-in bis zum Zielort ist möglich.
- Für Umsteigeverbindungen über 90 Minuten : Der durchgehende Check-in bis zum Zielort ist nicht möglich (Sie müssen Ihr Haustier abholen und während des Zwischenstopps erneut einchecken).
- Denken Sie bei allen Reisen daran, sich über die aktuell geltenden Bestimmungen in den Abflug- und Ankunftsländern zu informieren (Impfungen, Quarantäne usw.).

Fall von Anschlussflügen


- Wenn Ihre Reise eine Umstieg verlangt, stellen Sie sicher, dass Sie mehr als 2 Stunden zwischen Ihren beiden Flügen haben.
- Sie können Ihr Haustier nämlich nur für den ersten Flug einchecken.
- Sie müssen während Ihres Umstiegs genügend Zeit haben, um Ihr Gepäck und Ihr Haustier abzuholen und sie dann für Ihren Weiterflug erneut einzuchecken.
- Wenn Sie Ihre Reise mit einer anderen Fluggesellschaft fortsetzen, gelten deren Bedingungen für den Transport Ihres Haustieres.


- Wenn Ihre Reise eine Umstieg verlangt, stellen Sie sicher, dass Sie mehr als 2 Stunden zwischen Ihren beiden Flügen haben.
- Sie können Ihr Haustier nämlich nur für den ersten Flug einchecken.
- Sie müssen während Ihres Umstiegs genügend Zeit haben, um Ihr Gepäck und Ihr Haustier abzuholen und sie dann für Ihren Weiterflug erneut einzuchecken.
- Wenn Sie Ihre Reise mit einer anderen Fluggesellschaft fortsetzen, gelten deren Bedingungen für den Transport Ihres Haustieres.

Prävention der Einschleppung des Tollwutvirus in den Sommermonaten in die Länder der Europäischen Union


Wir informieren Sie über die neue Anforderung der französischen Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung bezüglich der Reisebedingungen für Haustiere aus Entwicklungsländern in Länder der Europäischen Union auf RAM-Flügen.

Diese auf dem Luftweg reisenden Tiere können ein Risiko für die Einschleppung des Tollwutvirus in das Gebiet der EU darstellen, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Passagieraufkommen erheblich zunimmt. Jährlich werden in Frankreich mehrere hundert nicht konforme Einfuhren verzeichnet, die auf die illegale Einführung von Haustieren zurückzuführen sind, die hauptsächlich aus dem Maghreb (Marokko, Tunesien, Algerien) und Osteuropa stammen, Ländern, in denen Tollwut weiterhin endemisch ist. Diese Situation macht die Unterbringung dieser Tiere unter präfektureller Überwachung oder bei Risikofällen sogar die Einschläferung erforderlich, wenn das Tier in Frankreich ankommt.

Um dem Risiko einer Übertragung des Virus vorzubeugen, unterwirft die europäische Verordnung die Einfuhr eines Haustieres einer Reihe von Gesundheitsbedingungen, die durch die EU-Verordnungen (Nr. 576/2013 und 577/2013) harmonisiert sind.

Darüber hinaus müssen Tiere, die Reisende aus Entwicklungsländern in Länder der Europäischen Union begleiten:

1. Durch einen unter die Haut implantierten Mikrochip identifiziert sein.
2. Über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Das Haustier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
3. Einer gültigen Serumtitration von Tollwutantikörpern unterzogen worden sein, mit Ausnahme von Tieren aus einem Entwicklungsland, das von dieser Anforderung befreit ist.
4. Von einer originalen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Entwicklungslandes ausgestellt wurde und deren Muster den Anforderungen der europäischen Vorschriften entspricht.

Liste der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.


Wir informieren Sie über die neue Anforderung der französischen Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung bezüglich der Reisebedingungen für Haustiere aus Entwicklungsländern in Länder der Europäischen Union auf RAM-Flügen.

Diese auf dem Luftweg reisenden Tiere können ein Risiko für die Einschleppung des Tollwutvirus in das Gebiet der EU darstellen, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Passagieraufkommen erheblich zunimmt. Jährlich werden in Frankreich mehrere hundert nicht konforme Einfuhren verzeichnet, die auf die illegale Einführung von Haustieren zurückzuführen sind, die hauptsächlich aus dem Maghreb (Marokko, Tunesien, Algerien) und Osteuropa stammen, Ländern, in denen Tollwut weiterhin endemisch ist. Diese Situation macht die Unterbringung dieser Tiere unter präfektureller Überwachung oder bei Risikofällen sogar die Einschläferung erforderlich, wenn das Tier in Frankreich ankommt.

Um dem Risiko einer Übertragung des Virus vorzubeugen, unterwirft die europäische Verordnung die Einfuhr eines Haustieres einer Reihe von Gesundheitsbedingungen, die durch die EU-Verordnungen (Nr. 576/2013 und 577/2013) harmonisiert sind.

Darüber hinaus müssen Tiere, die Reisende aus Entwicklungsländern in Länder der Europäischen Union begleiten:

1. Durch einen unter die Haut implantierten Mikrochip identifiziert sein.
2. Über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Das Haustier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
3. Einer gültigen Serumtitration von Tollwutantikörpern unterzogen worden sein, mit Ausnahme von Tieren aus einem Entwicklungsland, das von dieser Anforderung befreit ist.
4. Von einer originalen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Entwicklungslandes ausgestellt wurde und deren Muster den Anforderungen der europäischen Vorschriften entspricht.

Liste der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.

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