In der Kabine

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Passagier, die mit ihrem Haustier reisen möchten, sind bei uns bestens aufgehoben.
Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel) sind in der Kabine unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt:
1. Bei der Buchung muss angegeben werden, dass der Passagier mit einem Haustier reisen möchte.
2. Das Tier darf inklusive Transportbehälter nicht mehr als 8 kg wiegen (ausgenommen Blinden- und Sehbehinderten- und Hörhunde).
3. Das Tier muss in einem festen Transportbehälter (Kiste, Käfig oder Korb) mit Luftlöchern untergebracht werden. Der Behälter darf das Gesamtmaß von 115 cm (55 x 40 x 20 cm) nicht überschreiten.
4. Die gültigen Dokumenten wie Gesundheits- und Impfbescheinigungen und Ein- oder Durchreisegenehmigungen für das Tier müssen vorhanden sein.
5. Für die Beförderung von Diensthunden für seh- oder hörgeschädigte Passagiere ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Behinderung des Passagiers bestätigt.

Im Frachtraum

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Für Transport im Frachtraum muss das Tier in einem vollständig gesicherten Transportbehälter (robust, mit wasserdichtem Boden, verschließbar, mit Luftlöchern) untergebracht sein, der der Größe des Tieres entspricht.
Der Transportbehälter muss mit einem Gepäckanhänger mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen sein.
Beschädigte Transportbehälter werden bei der Abfertigung nicht akzeptiert (das Schloss muss funktionstüchtig sein).
Der Transportbehälter darf nicht mit Heu oder Stroh gefüllt sein.
Mitreisende Tiere müssen bei der Buchung angegeben werden.
Tiere, die in einer Transportkiste mit Futter reisen, gelten nicht als Freigepäck. Der Passagier muss die entsprechende Gebühr bezahlen.
Diensthunde für sehbehinderte, hörgeschädigte oder körperlich behinderte Fluggäste sowie deren Transportboxen und Futter werden gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers zusätzlich zur normalen Gepäckmenge kostenlos befördert.
Tiere werden nur transportiert, wenn der Passagier die volle Verantwortung für sie übernimmt.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass Haustiere in der Kabine und im Frachtraum auf Flügen von Royal Air Maroc nach Großbritannien sowie auf Flügen, die von Qatar Airways gechartert und durchgeführt werden, nicht erlaubt sind. *Gemäß den Vorschriften der spanischen Behörden ist die Mitnahme von Haustieren auf Flügen von und nach Bilbao strengstens untersagt.

Verbotene Stupsnasentiere von RAM

Katzen

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Britisch Kurzhaar, Burmesisch, Exotic Shorthair, Himalaya, Persisch, Scottish Fold

Hunde

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Affenpinscher, American Cocker Spaniel, Boston Terrier, Boxer, Brussels Griffon, Bulldog , alle Rassen einschließlich der amerikanischen, englischen, französischen und niederländischen Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua (apfelköpfig), Chow Chow, English Toy Spaniel, Japanese Chin, Lhasa Apso, Mastiff (alle Rassen), Pekingese, Pit-Bull (alle Rassen), Mops (alle Rassen), Shar-Pei, Shih Tzu, Tibetanischer Spaniel, Bull mastiff. , Cane corso, Carlins (alle Rassen), Dogues (alle Rassen), Epagneuls (alle Rassen), Mâtin napolitain, Pékinois, Petit brabançon, Staffordshire bull terrier, Brussels Griffon, Griffon bruxellois

Wichtig

  • Ihr Haustier muss über alle aktuellen Impfungen verfügen.
  • Hunde und Katzen, die innerhalb der Europäischen Union reisen, müssen mit einem Mikrochip ausgestattet sein.
  • Die Tiere müssen außerdem einen von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellten und ausgefüllten Ausweis besitzen. Dieser Ausweis ermöglicht die Identifizierung Ihres Haustieres und beweist, dass es geimpft wurde.
  • Informieren Sie sich bei allen Reisen über die geltenden Vorschriften im Abreise- und Ankunftsland (Impfungen, Quarantäne usw.)

Für die Beförderung von Haustieren in der Kabine ist ein zusätzlicher Aufpreis fällig, mit Ausnahme der in der nachstehenden Tabelle genannten Fälle:

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Haustiere in der Kabine

Max. Gewicht 8kg inklusive Transportbehälter. Mehrere Tiere pro Transportbehälter sind erlaubt. Das Gesamtgewicht überschreitet 8kg nicht.

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Tiere im Frachtraum

Haustiere dürfen max. 70kg wiegen, um in der Kabine erlaubt zu sein. Tiere mit einem Gewicht von über 75kg müssen im Frachtraum transportiert werden.

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Blindenhunde

Kostenlose Beförderung auf dem gesamten RAM-Netz zusätzlich zur Freigepäckmenge.

Rates for transporting Animals

Flights Domestic To/from Europe/Maghreb * To/from Africa/America/Middle East***
Transport of Animals (3) Pet in cabin (PETC) up to 8kg, container included (2) 290 MAD 640 MAD/70 € 1150 MAD/120 €/120 USD/120 CAD
Passenger travelling with a pet in hold* *(AVIH): Up to 23 KG 580 MAD 580 MAD/60 € 1730 MAD/180 €/180 USD/180 CAD
Passenger travelling with a pet in hold* *(AVIH): 24 to 46 KG 1150 MAD 1730 MAD/180 € 2880 MAD/290 €/290 USD/290 CAD
Passenger travelling with a pet in hold* *(AVIH): 47 to 70 KG 2300 MAD 2880 MAD/290 € 5180 MAD/520 €/520 USD/520 CAD

Mit Anschlussflug

  • Falls Sie einen Anschlussflug haben, achten Sie darauf, dass Sie mehr als 2 Stunden zwischen Ihren beiden Flügen haben.
  • Ihr Haustier kann nur für den ersten Flug eingecheckt werden.
  • Sie müssen vor Ihrem Anschlussflug genügend Zeit haben, um Ihr Gepäck und Ihr Haustier abzuholen und dann für Ihren Weiterflug wieder einzuchecken.
  • Wenn Sie Ihre Reise mit einer anderen Fluggesellschaft fortsetzen, gelten deren Bedingungen für die Beförderung Ihres Haustiers.

Prevention of the importation of rabies virus in the summer period to the countries of the European Union

Die französischen Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung haben eine neue Vorschrift erlassen, die die Reisebedingungen für Haustiere aus Entwicklungsländern in die Länder der Europäischen Union auf RAM-Flügen regelt.

Die eingeführten Tiere können ein Risiko für die Einschleppung des Tollwutvirus in das EU-Gebiet darstellen, insbesondere im Sommer, wenn die Zahl der Reisenden stark zunimmt. In Frankreich werden jedes Jahr mehrere hundert nicht konforme Einfuhren registriert, die auf die illegale Einfuhr von Heimtieren zurückzuführen sind. Diese stammen hauptsächlich aus den Maghreb-Staaten (Marokko, Tunesien, Algerien) und Osteuropa, wo die Tollwut nach wie vor endemisch ist. Das erfordert die Unterbringung dieser Tiere unter Aufsicht der Präfektur oder in besonders gefährlichen Fällen die Euthanasie bei der Ankunft des Tieres in Frankreich.

Um das Risiko einer Virusübertragung zu vermeiden, schreibt die europäische Verordnung eine Reihe von Hygienebedingungen für die Einfuhr von Haustieren vor, die durch die EU-Verordnungen (Nr. 576/2013 und 577/2013) harmonisiert sind.

Mitgebrachte Haustiere aus Entwicklungsländern in die Länder der Europäischen Union unterstehen den folgenden Bedingungen:

  • 1. Identifizierung durch einen unter die Haut implantierten Mikrochip.
  • 2. Gültige Impfung gegen Tollwut. Das Haustier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.
  • 3. Eine anerkannte Serumtitration von Tollwut-Antikörpern wurde durchgeführt, mit Ausnahme von Tieren aus Entwicklungsländern, für die diese Anforderung nicht gilt.
  • 4. Eine von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Entwicklungslandes ausgestellte Gesundheitsbescheinigung im Original und ein Muster, das den Anforderungen der europäischen Verordnungen entspricht, müssen mitgeführt werden.

Liste der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Austria
Belgium
Bulgaria
Croatia
Cyprus
Czech Republic
Denmark
Estonia
Finland
France
Germany
Greece
Hungary
Ireland
Italy
Latvia
Lithuania
Luxembourg
Malta
Netherlands
Poland
Portugal
Romania
Slovakia
Slovenia
Spain
Sweden