Fluginformationen

Unser Personal von Royal Air Maroc steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen alle Informationen zu liefern, damit Sie Ihre Reise ganz beruhigt vorbereiten können:

- Die Lage der Sitzplätze mit beweglichen Armlehnen nach Reihe und Sitznummer.
- Die Lage der Sitzplätze, die Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugewiesen werden können, einschließlich der Notausgangsreihen (exit rows).
- Die Verfügbarkeit von stufenlosen Einstiegshilfen.
- Einschränkungen hinsichtlich des Transports von Mobilitätshilfen oder anderen Hilfsmitteln in der Kabine oder im Frachtraum, einschließlich des Transports von Rollstühlen, sowie die Information, ob das Flugzeug mit barrierefreien Toiletten ausgestattet ist.
- Die Verfügbarkeit verschiedener Services an Bord für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Unser Personal von Royal Air Maroc steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen alle Informationen zu liefern, damit Sie Ihre Reise ganz beruhigt vorbereiten können:

- Die Lage der Sitzplätze mit beweglichen Armlehnen nach Reihe und Sitznummer.
- Die Lage der Sitzplätze, die Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugewiesen werden können, einschließlich der Notausgangsreihen (exit rows).
- Die Verfügbarkeit von stufenlosen Einstiegshilfen.
- Einschränkungen hinsichtlich des Transports von Mobilitätshilfen oder anderen Hilfsmitteln in der Kabine oder im Frachtraum, einschließlich des Transports von Rollstühlen, sowie die Information, ob das Flugzeug mit barrierefreien Toiletten ausgestattet ist.
- Die Verfügbarkeit verschiedener Services an Bord für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Begleitung: Sicherheitsassistent

Ein Sicherheitsassistent wird von Royal Air Maroc benötigt, um Sie während des Fluges in folgenden Fällen zu begleiten:

- Wenn Sie auf einer Trage befördert werden.
- Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Sicherheitsanweisungen des Personals von Royal Air Maroc zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren.
- Wenn Ihre körperliche Mobilität stark eingeschränkt ist und Ihnen eine Evakuierung im Notfall nicht möglich ist.

Ein Sicherheitsassistent ist eine Person von mindestens 12 Jahren, die bereit und körperlich in der Lage ist, aktiv an Ihrer Evakuierung mitzuwirken sowie die Sicherheitsanweisungen für Sie zu verstehen und anzuwenden.

Der Sicherheitsassistent kann eine Sie begleitende Person sein, sofern sie die erforderlichen Bedingungen erfüllt; in diesem Fall muss sie neben Ihnen sitzen.

Der Sicherheitsassistent kann nicht gleichzeitig eine Person mit eingeschränkter Mobilität und ein Baby oder ein Kind unter 5 Jahren begleiten. Er kann nicht für mehrere Personen mit eingeschränkter Mobilität gleichzeitig als Sicherheitsassistent fungieren.

Ein Sicherheitsassistent wird von Royal Air Maroc benötigt, um Sie während des Fluges in folgenden Fällen zu begleiten:

- Wenn Sie auf einer Trage befördert werden.
- Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Sicherheitsanweisungen des Personals von Royal Air Maroc zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren.
- Wenn Ihre körperliche Mobilität stark eingeschränkt ist und Ihnen eine Evakuierung im Notfall nicht möglich ist.

Ein Sicherheitsassistent ist eine Person von mindestens 12 Jahren, die bereit und körperlich in der Lage ist, aktiv an Ihrer Evakuierung mitzuwirken sowie die Sicherheitsanweisungen für Sie zu verstehen und anzuwenden.

Der Sicherheitsassistent kann eine Sie begleitende Person sein, sofern sie die erforderlichen Bedingungen erfüllt; in diesem Fall muss sie neben Ihnen sitzen.

Der Sicherheitsassistent kann nicht gleichzeitig eine Person mit eingeschränkter Mobilität und ein Baby oder ein Kind unter 5 Jahren begleiten. Er kann nicht für mehrere Personen mit eingeschränkter Mobilität gleichzeitig als Sicherheitsassistent fungieren.

Atemwegserkrankung

Es ist Ihnen gestattet, Ihren eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) mitzunehmen oder an Bord zu verwenden, vorausgesetzt, er ist von der FAA (Federal Aviation Administration) zugelassen.

Der Passagier muss eine ausreichende Anzahl von Batterien mitführen, um den POC für bis zu 150 % der maximal voraussichtlichen Flugdauer zu betreiben, und muss außerdem sicherstellen, dass zusätzlich mitgeführte Batterien gemäß den geltenden behördlichen Sicherheitsbestimmungen verpackt sind (in Zip-Beuteln).

Zögern Sie nicht, sich bei unseren Buchungsagenten über die Beförderungsbedingungen je nach Art Ihrer Mobilitätshilfe zu informieren.

Royal Air Maroc informiert Sie innerhalb von 48 und/oder 24 Stunden nach der Buchung vor dem Abflug über die maximal voraussichtliche Flugdauer sowie über jeden Teil der Flugstrecke.

Es ist Ihnen gestattet, Ihren eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) mitzunehmen oder an Bord zu verwenden, vorausgesetzt, er ist von der FAA (Federal Aviation Administration) zugelassen.

Der Passagier muss eine ausreichende Anzahl von Batterien mitführen, um den POC für bis zu 150 % der maximal voraussichtlichen Flugdauer zu betreiben, und muss außerdem sicherstellen, dass zusätzlich mitgeführte Batterien gemäß den geltenden behördlichen Sicherheitsbestimmungen verpackt sind (in Zip-Beuteln).

Zögern Sie nicht, sich bei unseren Buchungsagenten über die Beförderungsbedingungen je nach Art Ihrer Mobilitätshilfe zu informieren.

Royal Air Maroc informiert Sie innerhalb von 48 und/oder 24 Stunden nach der Buchung vor dem Abflug über die maximal voraussichtliche Flugdauer sowie über jeden Teil der Flugstrecke.

POC (Tragbarer Sauerstoffkonzentrator)

Die frühere FAA-Regel (Special Federal Aviation Regulation (SFAR) 106) erlaubt die Nutzung der folgenden POC-Typen:

AirSep FreeStyle, AirSep LifeStyle, AirSep Focus, AirSep FreeStyle 5, Delphi RS-00400, DeVilbiss Healthcare iGo, Inogen One, Inogen One G2, Inogen One G3, Inova Labs LifeChoice, Inova Labs LifeChoice Activox, Biophysique Internationale LifeChoice, Invacare XPO2, Invacare Solo2, Oxlife Independence Oxygen Concentrator, Oxus RS-00400, Precision Medical EasyPulse, Respironics EverGo, Respironics SimplyGo, SeQual Eclipse, SeQual eQuinox Oxygen System (Modell 4000), SeQual Oxywell Oxygen System (Modell 4000), SeQual SAROS und VBOX Trooper Portable Oxygen Concentrator units

Die neue Regel verlangt, dass die Fluggesellschaft die Nutzung dieser Geräte durch den Passagier gestattet, es sei denn:

1- Das Gerät entspricht nicht den Anforderungen für tragbare elektronische medizinische Geräte der Regierung der Fluggesellschaft, sofern solche Anforderungen bestehen, oder gegebenenfalls den Anforderungen der FAA.

2- Das Gerät kann nicht gemäß den geltenden TSA-, FAA- und PHMSA-Vorschriften sowie den Sicherheitsregeln der Regierung der Fluggesellschaft in der Kabine verstaut und verwendet werden.

Die Regel verlangt außerdem unter den gleichen wie oben genannten Bedingungen, dass die Fluggesellschaft die Nutzung von POCs auf der Grundlage der Herstellerzertifizierung ohne spezifische FAA-Genehmigung gestattet. Insbesondere müssen für die Nutzung in der Kabine geeignete POCs durch ein Etikett mit folgender Erklärung gekennzeichnet sein:

„Der Hersteller dieses POC hat festgestellt, dass dieses Gerät allen geltenden FAA-Anforderungen für die Beförderung und Nutzung von POCs an Bord von Luftfahrzeugen entspricht.“

Das Etikett muss dauerhaft am POC angebracht sein, so dass es nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden kann.

Bezüglich der Nutzung eines Beatmungsgeräts, Respirators, einer CPAP-Maschine (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder eines POC:

1- Vom Hersteller muss ein Etikett angebracht werden, das belegt, dass das Gerät getestet wurde, um den Anforderungen für tragbare elektronische medizinische Geräte der Regierung der Fluggesellschaft, falls vorhanden, oder gegebenenfalls den Anforderungen der FAA zu entsprechen.

2- Gewicht und Abmessungen (Länge, Breite und Höhe) des Geräts müssen den Vorgaben entsprechen und eine Unterbringung in der Flugzeugkabine gemäß den Sicherheitsbestimmungen der Regierung der Fluggesellschaft ermöglichen;

3- Der Passagier muss eine ausreichende Anzahl von Batterien mitführen, um den POC für bis zu 150 % der maximal voraussichtlichen Flugdauer zu betreiben, und muss außerdem sicherstellen, dass die zusätzlich mitgeführten Batterien gemäß den geltenden behördlichen Sicherheitsvorschriften verpackt sind (in Zip-Beuteln);

4- Die Pflicht des Passagiers, den Besitz des POC anzugeben und 48 Stunden vor Abflug in der Buchung vermerken zu lassen, um die voraussichtliche maximale Flugdauer zu erfahren und die erforderliche Anzahl an Batterien für sein spezifisches Beatmungsgerät, seinen Respirator, seine CPAP-Maschine oder seinen POC zu bestimmen;

5- Die Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes, die bestätigt, dass der Passagier in der Lage ist, seinen POC ordnungsgemäß zu bedienen, und die die Bedürfnisse des Passagiers für einen reibungslosen Ablauf der Reise spezifiziert. Eine Fotokopie dieser Bescheinigung ist zulässig.

Die frühere FAA-Regel (Special Federal Aviation Regulation (SFAR) 106) erlaubt die Nutzung der folgenden POC-Typen:

AirSep FreeStyle, AirSep LifeStyle, AirSep Focus, AirSep FreeStyle 5, Delphi RS-00400, DeVilbiss Healthcare iGo, Inogen One, Inogen One G2, Inogen One G3, Inova Labs LifeChoice, Inova Labs LifeChoice Activox, Biophysique Internationale LifeChoice, Invacare XPO2, Invacare Solo2, Oxlife Independence Oxygen Concentrator, Oxus RS-00400, Precision Medical EasyPulse, Respironics EverGo, Respironics SimplyGo, SeQual Eclipse, SeQual eQuinox Oxygen System (Modell 4000), SeQual Oxywell Oxygen System (Modell 4000), SeQual SAROS und VBOX Trooper Portable Oxygen Concentrator units

Die neue Regel verlangt, dass die Fluggesellschaft die Nutzung dieser Geräte durch den Passagier gestattet, es sei denn:

1- Das Gerät entspricht nicht den Anforderungen für tragbare elektronische medizinische Geräte der Regierung der Fluggesellschaft, sofern solche Anforderungen bestehen, oder gegebenenfalls den Anforderungen der FAA.

2- Das Gerät kann nicht gemäß den geltenden TSA-, FAA- und PHMSA-Vorschriften sowie den Sicherheitsregeln der Regierung der Fluggesellschaft in der Kabine verstaut und verwendet werden.

Die Regel verlangt außerdem unter den gleichen wie oben genannten Bedingungen, dass die Fluggesellschaft die Nutzung von POCs auf der Grundlage der Herstellerzertifizierung ohne spezifische FAA-Genehmigung gestattet. Insbesondere müssen für die Nutzung in der Kabine geeignete POCs durch ein Etikett mit folgender Erklärung gekennzeichnet sein:

„Der Hersteller dieses POC hat festgestellt, dass dieses Gerät allen geltenden FAA-Anforderungen für die Beförderung und Nutzung von POCs an Bord von Luftfahrzeugen entspricht.“

Das Etikett muss dauerhaft am POC angebracht sein, so dass es nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden kann.

Bezüglich der Nutzung eines Beatmungsgeräts, Respirators, einer CPAP-Maschine (kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck) oder eines POC:

1- Vom Hersteller muss ein Etikett angebracht werden, das belegt, dass das Gerät getestet wurde, um den Anforderungen für tragbare elektronische medizinische Geräte der Regierung der Fluggesellschaft, falls vorhanden, oder gegebenenfalls den Anforderungen der FAA zu entsprechen.

2- Gewicht und Abmessungen (Länge, Breite und Höhe) des Geräts müssen den Vorgaben entsprechen und eine Unterbringung in der Flugzeugkabine gemäß den Sicherheitsbestimmungen der Regierung der Fluggesellschaft ermöglichen;

3- Der Passagier muss eine ausreichende Anzahl von Batterien mitführen, um den POC für bis zu 150 % der maximal voraussichtlichen Flugdauer zu betreiben, und muss außerdem sicherstellen, dass die zusätzlich mitgeführten Batterien gemäß den geltenden behördlichen Sicherheitsvorschriften verpackt sind (in Zip-Beuteln);

4- Die Pflicht des Passagiers, den Besitz des POC anzugeben und 48 Stunden vor Abflug in der Buchung vermerken zu lassen, um die voraussichtliche maximale Flugdauer zu erfahren und die erforderliche Anzahl an Batterien für sein spezifisches Beatmungsgerät, seinen Respirator, seine CPAP-Maschine oder seinen POC zu bestimmen;

5- Die Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes, die bestätigt, dass der Passagier in der Lage ist, seinen POC ordnungsgemäß zu bedienen, und die die Bedürfnisse des Passagiers für einen reibungslosen Ablauf der Reise spezifiziert. Eine Fotokopie dieser Bescheinigung ist zulässig.

Ärztliches Attest

In folgenden Ausnahmefällen müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen:

- Wenn Sie auf einer Trage oder in einem Inkubator reisen.
- Wenn Sie während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen.
- Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden.
- Wenn Ihr medizinischer Zustand berechtigte Zweifel aufwirft und Sie nicht ohne Risiko sowie ohne medizinische Hilfe während des Fluges reisen können.

In folgenden Ausnahmefällen müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen:

- Wenn Sie auf einer Trage oder in einem Inkubator reisen.
- Wenn Sie während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen.
- Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden.
- Wenn Ihr medizinischer Zustand berechtigte Zweifel aufwirft und Sie nicht ohne Risiko sowie ohne medizinische Hilfe während des Fluges reisen können.

Vorankündigung

Um spezielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, informieren Sie uns bitte im Voraus:

- 72 Std. vor dem Flug: Anforderung von medizinischem Sauerstoff, der von der Fluggesellschaft bereitgestellt wird.
- 48 Std. vor dem Flug: Nutzung eines eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentrators (POC).

Folgende Dienste unterliegen ebenfalls der Vorankündigung:

- Transport eines Inkubators.
- Transport auf einer Trage (STCR).
- Transport einer Gruppe von 10 oder mehr gemeinsam reisenden Passagieren mit eingeschränkter Mobilität.
- Bereitstellung eines Kabinenrollstuhls (WCOB).
- Transport eines Assistenzhundes an Bord eines Fluges mit einer Dauer von 8 Stunden oder mehr.
- Transport eines Passagiers, der gleichzeitig seh- und hörbehindert ist.
- Transport von Gefahrgut, das eine Spezialverpackung erfordert.

Um spezielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, informieren Sie uns bitte im Voraus:

- 72 Std. vor dem Flug: Anforderung von medizinischem Sauerstoff, der von der Fluggesellschaft bereitgestellt wird.
- 48 Std. vor dem Flug: Nutzung eines eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentrators (POC).

Folgende Dienste unterliegen ebenfalls der Vorankündigung:

- Transport eines Inkubators.
- Transport auf einer Trage (STCR).
- Transport einer Gruppe von 10 oder mehr gemeinsam reisenden Passagieren mit eingeschränkter Mobilität.
- Bereitstellung eines Kabinenrollstuhls (WCOB).
- Transport eines Assistenzhundes an Bord eines Fluges mit einer Dauer von 8 Stunden oder mehr.
- Transport eines Passagiers, der gleichzeitig seh- und hörbehindert ist.
- Transport von Gefahrgut, das eine Spezialverpackung erfordert.

Besondere Bedürfnisse

Sie können bei der Buchung Ihrer Reise spezielle Dienstleistungen anfragen.

Unter den angebotenen Dienstleistungen können an Bord spezielle Mahlzeiten (glutenfreie Mahlzeiten, cholesterinarme Mahlzeiten usw.) serviert werden. Vergessen Sie nicht, dies bei der Buchung anzugeben.

Sie können bei der Buchung Ihrer Reise spezielle Dienstleistungen anfragen.

Unter den angebotenen Dienstleistungen können an Bord spezielle Mahlzeiten (glutenfreie Mahlzeiten, cholesterinarme Mahlzeiten usw.) serviert werden. Vergessen Sie nicht, dies bei der Buchung anzugeben.