FAHRRÄDER

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Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht im Freigepäck enthalten (siehe Besteuerung von Sportgeräten). Fahrräder müssen aufgegeben werden.

Die Pedale müssen entfernt oder hineingelegt werden. Die Räder können abgenommen und an jeder Seite des Rahmens befestigt werden. Die Reifen können aufgepumpt bleiben.

BENZINMOTOREN

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Die Beförderung von Benzinmotoren ist nicht im Freigepäck enthalten. Mopeds, Motorräder, tragbare Generatoren und alle anderen Fahrzeuge mit Motor sind für Lufttransport zugelassen, sofern das gesamte Kraftstoffsystem einschließlich Vergaser, Kraftstofftank, Pumpe und Rohrleitungen vollständig trocken ist. Systeme, die nicht richtig trocken sind, werden nicht zugelassen.

SPEISEÖL

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Der Transport von Öl an Bord von RAM-Flügen ist sowohl im Frachtraum als auch in der Kabine verboten.

TVs

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Freiliegende Fernsehgeräte werden unabhängig von den Abmessungen nicht transportiert. Eine einwandfreie Verpackung ist zwingend. TVs können in der Kabine zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen für Handgepäck erfüllen (115cm). Im Frachtraum werden TVs mit einem speziellen Etikett „mit Vorbehalt akzeptiert“ versehen.

WAFFEN, MUNITION, USW.

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Schuss- und andere Waffen und deren Munition, auch für Jagd- oder Sportzwecke, können im Laderaum transportiert werden, sofern diese Waffen entladen sind. Der Transport ist vorbehaltlich der Zustimmung von Sonderfällen.

Die Grenzbehörden müssen die autorisierenden Dokumente für diesen Transport beglaubigen und sicherstellen, dass diese Waffen tatsächlich entladen sind.

Sobald die Waffen überprüft worden sind (außer Sichtweite der Passagiere), müssen sie gut verpackt und von ihrer Munition getrennt werden. Der Transport von Waffen und Munition muss den Gefahrgutvorschriften entsprechen. Die Artikel müssen gut verpackt sein. Munition (Kleinwaffenmunition) der Unterklasse 1.4S (nur UN 0012 oder UN 0014) in Mengen von höchstens 5kg Bruttogewicht pro Person für den persönlichen Gebrauch dieser Person ist zugelassen. Lizenzen von mehreren Personen dürfen nicht zu einem oder mehreren Gesamtpaketen zusammengefasst werden.

Der Transport von Munition mit Spreng- oder Brandgeschossen ist an Bord der Royal Air Maroc strengstens untersagt.

AKKUBETRIEBENE ROLLSTÜHLE

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Diese werden unter den folgenden Bedingungen akzeptiert:

Der Akku ist sicher am Stuhl befestigt.

Die beiden Batteriepole sind mit einem Klebestreifen getrennt und isoliert.

PASSENGER WITH SPECIAL REQUIREMENTS :

Scenario Allowance Baggage free of charge (in addition to allowance) Fees
Infant 10 kg to be transported separately (not included in the Adult baggage allowance ) Baby Stroller Or bassinet
Person with reduced mobility Standard allowance Wheelchair or walker Excess baggage : standard fees
PAX with escorting Guide Dog Standard allowance The guide Dog Excess baggage : standard fees
PAX on stretcher + compagnon 1 extra piece baggage for each to be mentioned on the ticket Excess baggage : standard fees
Extra Seat 1 extra piece baggage to be mentioned on the ticket Excess baggage : standard fees
CBBG 0 extra piece

Begrenzte Gepäckbeschränkung

Bestimmte Gegenstände können ausnahmsweise transportiert werden: Herzschrittmacher-Implantate nach der Operation.

Medikamente und Toilettenartikel, die während des Fluges notwendig oder nützlich sind und im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden

Bei Flügen aus Nordamerika und der Europäischen Union unterliegt der Transport bestimmter Produkte den folgenden Beschränkungen:

  • Flüssige Medikamente (Insulin, Sirup) werden mit einem auf den Namen des Fluggastes ausgestellten ärztlichen Rezept akzeptiert.
  • Flüssigkeiten und Cremetuben, die 100 ml nicht überschreiten, müssen in durchsichtigen Plastiktüten 20 x 20 cm verpackt werden.
  • Trockeneis für die Verpackung verderblicher Waren im Handgepäck ist auf 2 kg begrenzt.
  • Alkoholische Getränke (max. 70° Alkohol), Parfüms, Kölnisch Wasser: Die Nettomenge der alkoholischen Flüssigkeit in jedem Behälter darf 5 l nicht überschreiten. Die Gesamtnettomenge von Parfüm oder Kölnischwassers pro Passagier darf 2 l nicht überschreiten. Die Nettomenge von jedem einzelnen Artikel darf nicht mehr als 0,5 l enthalten.
  • Raucherartikel für den persönlichen Gebrauch, die an der Person des Passagiers mitgeführt werden. Feuerzeugbenzin und Nachfüllungen sowie Feuerzeuge, die nicht absorbierten Flüssigbrennstoff enthalten, sind jedoch verboten
  • Therapeutischer Sauerstoff

Gepäckrichtlinien unserer Partner